Home | Zugänglichkeit | Zum Inhalt | Sitemap | Kontakt

Sprache auswählen


Centre Juridique franco-allemand

Centre Juridique franco-allemand

Logo Centre Juridique franco-allemand

Université de la Sarre - Campus Bât. B 4 1
66123 Sarrebruck - ALLEMAGNE

http://www.cjfa.de

Art der Hochschule: Universität

Anzahl Studierende: 160, davon ausländische Studierende: 80

Studienangebot

Deutsch-französischer juristischer Studiengang (Licence de droit)

Das Centre juridique franco-allemand (CJFA) ist ein Teil der Universität des Saarlandes. Es bietet seit 1955 Abiturienten ein zeitgleiches Studium des deutschen und des französischen Rechts.

Dank der Qualität der angebotenen Ausbildung erhielt die Universität des Saarlandes 2006 vom französischen Bildungsministerium die Ermächtigung, am Ende des dritten Studienjahres das Diplom »Licence de droit« sowie nach dem zweiten Studienjahr das Zwischendiplom »DEUG de droit« zu verleihen.

Die ersten beiden Studienjahre der Licence (L1 + L2) absolvieren die Studierenden in Saarbrücken. Das dritte Jahr (L3) findet im Rahmen eines integrierten Studienprogramms an einer der drei französischen Partneruniversitäten statt: Paul Verlaine-Metz, Paris II-Assas oder Robert Schuman-Straßburg III.

Es ist die Besonderheit des CJFA in einer gemeinsamen deutsch-französischen Ausbildung Studierende, die in erster Linie eine französische juristische Berufszugangsqualifikation anstreben (»Variante A«), mit Studierenden zusammenzubringen, deren vorrangiges Ziel eine deutsche juristische Berufszugangsqualifikation ist (»Variante B«).

Die Studienjahre L1 und L2 gliedern sich um einen gemeinsamen Kern von Unterrichtsmaterien, der in den beiden Varianten A und B identisch ist. Das sind im französischen Recht die klassischen Grundlagenfächer des Privatrechts: »obligations« (Schuldrecht), »biens« (Sachenrecht), »famille« (Familienrecht) sowie des Öffentlichen Rechts: »droit constitutionnel« (Verfassungsrecht), »droit administratif général« (Allgemeines Verwaltungsrecht). Aus dem deutschen Recht: Bürgerliches Vermögensrecht, Strafrecht I, Staatsrecht II (Grundrechte), Staatsrecht III, Sachenrecht und Bereicherungsrecht. Dazu kommen in der Studienvariante A die klassischen ergänzenden Materien der französischen Juristenausbildung, in der Studienvariante B die übrigen Fächer, die Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung sind.

Die Studieninhalte des dritten Studienjahres bestimmen sich nach den jeweiligen Abkommen mit den französischen Partneruniversitäten Metz, Paris und Straßburg. Die Studierenden der Studienvarianten A und B, die sich im dritten Studienjahr für Metz entscheiden, können die Doppel-Licence Metz-Saarbrücken erwerben.

Partnerhochschulen

Universität des Saarlandes
Paul Verlaine Universität in Metz
Pantheon Assas Universität in Paris
Robert Schuman Universität in Straßburg

Kontakt 1

WITZ Claude
Abteilung: Direction
Telefon: 00 49 (0) 681 302 2121
E-mail: cjfa@uni-saarland.de

Kontakt 2

AUTEXIER Christian
Abteilung: Direction
Telefon: 00 49 (0) 681 302 2121
E-mail: cjfa@uni-saarland.de


Diese Seite weiterempfehlen


Seite unten

Eine Veranstaltung der Deutsch-Französischen Hochschule